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Im Jahr 2016 erstellte das IuS ein vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenes Gutachten zur zivilen Nutzung unbemannter Systeme und diesbezüglicher Regulierungsbedarfe seitens des Gesetzgebers. In Kooperation mit der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing konnte des IuS Gefahren und Missbrauchspotentiale benennen, deren Relevanz aufzeigen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten darstellen. 

Eigens für das Gutachten erstellte das IuS eine Studie zur öffentlichen Wahrnehmung von Gefahren- und Missbrauchspotentialen, die durch eine überdurchschnittlich hohe Rücklaufquote fundierte Aussagen zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Drohnen zuließ. Die Umfrage wird nun in eine Langzeitstudie überführt, um dadurch Entwicklungen in der Wahrnehmung von Drohnen aufzeigen zu können.