Ziel der Forschung ist die Überprüfung der Anwendbarkeit der Technologie in der Praxis auf einer validen Datengrundlage. In allen vier Forschungsbereichen gehen die Forscher dabei sowohl von einem abstrakten Ansatz aus, der die Anwendung in Hinblick auf den gesamten Markt oder ganze Branchen überprüft, als auch von einem Einsatz im konkreten Einzelfall für ein bestimmtes Unternehmen oder eine Behörde. Im zweiten Fall kann das IUS als externer Gutachter beauftragt werden und sucht dem Drittmittelgeber konkrete Lösungsmöglichkeiten für das spezifische Einsatzszenario an die Hand zu geben.
Der Forschungsbereich Wirtschaft fragt dabei abstrakt danach, ob sich die Anwendung eines unbemannten Systems überhaupt rentiert. Konkret gefasst heißt dies im Einzelfall, ob der Einsatz eines unbemannten Systems sich für ein Unternehmen lohnt und es rentabel ins Geschäftsmodell zu integrieren ist.
Der Forschungsbereich Sicherheit fragt danach, mit welche Risiken der Einsatz von Drohnen sowohl allgemein als auch in einem bestimmten Einsatzszenario verbunden ist. Weitergehend wird beantwortet, ob und wie sich die Anwendung sicher gestalten lässt.
Dem Namen entsprechend steckt der Forschungsbereich Recht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Drohneneinsatzes ab und fragt danach, welche Restriktionen aber auch welche Möglichkeiten nationale wie internationale Gesetze für die Anwendung von unbemannten Systeme gegeben sind. Auch hier ist zwischen einer abstrakten und einer konkreten Forschung zu differenzieren, da je nach Lage des Anwendungsluftraums verschiedene Normen unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Der Forschungsbereich Sozialwissenschaft sucht schließlich die Frage nach Akzeptanz von unbemannten Systemen zu beantworten und fragt danach, welche Erwartungen und Hoffnungen, aber auch welche Befürchtungen und Ängste es in der Gesellschaft, aber auch bei Teilnehmern am Markt und im konkreten Fall den Arbeitgebern und Angestellten eines drohneneinsetzenden Unternehmens gibt.