Bald nach seiner Gründung konnte des IUS erste große Erfolge verzeichnen. So wurde das Institut im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, das Grundlagengutachten zum zivilen Einsatz von unbemannten Systemen für die Bundesregierung zu erstellen. Neben den Potentialen der Technologie wurden ebenfalls Gefahren und Missbrauchspotentiale genannt sowie bereits vorhandene rechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt. Vor diesem Horizont konnten dem Ministerium Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben werden, die in nicht unerheblichem Umfang Eingang in die jüngste Gesetzgebung zur zivilen Anwendung unbemannter Systeme gefunden haben.
Die Erstellung des Grundlagengutachtens darf als ein enormer Erfolg des Instituts und der NBS angesehen werden. Als nicht minder großer Erfolg des Instituts ist die Ausgründung des Start-Up Unternehmens "FlyNex" zu nennen. Die junge Firma überträgt die theoretischen Forschungsergebnisse in die Praxis, in dem es Anwendern eine operationale Software zur Seite stellt, die es Unternehmen ermöglicht, Drohnen sicher, skalierbar und nachhaltig in Geschäftsprozesse zu integrieren. Die Software wurde aufgrund von Forschungsergebnisse des Instituts aufgebaut und konzipiert.