Informieren Sie sich hier über die Geschichte und das Forschungsprofil des IuS. Wenn wir Ihr Interesse für eine Kooperation geweckt haben, sprechen Sie uns einfach an.
Ziel der Forschung ist die Überprüfung der Anwendbarkeit der Technologie in der Praxis auf einer validen Datengrundlage. In allen vier Forschungsbereichen gehen die Forscher dabei sowohl von einem abstrakten Ansatz aus, der die Anwendung in Hinblick auf den gesamten Markt oder ganze Branchen überprüft, als auch von einem Einsatz im konkreten Einzelfall für ein bestimmtes Unternehmen oder eine Behörde. Im zweiten Fall kann das IUS als externer Gutachter beauftragt werden und sucht dem Drittmittelgeber konkrete Lösungsmöglichkeiten für das spezifische Einsatzszenario an die Hand zu geben.
Der Forschungsbereich Wirtschaft fragt dabei abstrakt danach, ob sich die Anwendung eines unbemannten Systems überhaupt rentiert. Konkret gefasst heißt dies im Einzelfall, ob der Einsatz eines unbemannten Systems sich für ein Unternehmen lohnt und es rentabel ins Geschäftsmodell zu integrieren ist.
Der Forschungsbereich Sicherheit fragt danach, mit welche Risiken der Einsatz von Drohnen sowohl allgemein als auch in einem bestimmten Einsatzszenario verbunden ist. Weitergehend wird beantwortet, ob und wie sich die Anwendung sicher gestalten lässt.
Dem Namen entsprechend steckt der Forschungsbereich Recht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Drohneneinsatzes ab und fragt danach, welche Restriktionen aber auch welche Möglichkeiten nationale wie internationale Gesetze für die Anwendung von unbemannten Systeme gegeben sind. Auch hier ist zwischen einer abstrakten und einer konkreten Forschung zu differenzieren, da je nach Lage des Anwendungsluftraums verschiedene Normen unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Der Forschungsbereich Sozialwissenschaft sucht schließlich die Frage nach Akzeptanz von unbemannten Systemen zu beantworten und fragt danach, welche Erwartungen und Hoffnungen, aber auch welche Befürchtungen und Ängste es in der Gesellschaft, aber auch bei Teilnehmern am Markt und im konkreten Fall den Arbeitgebern und Angestellten eines drohneneinsetzenden Unternehmens gibt.
Ende 2014 fasste man an der NBS den Entschluss, die Forschungsaktivitäten der noch jungen Hochschule Northern Business School (NBS) zu intensivieren. Aufbauend auf den bereits an der NBS kumulierten Schwerpunkten im Bereich der Wirtschaft, der Psychologie, des Rechts und der Sicherheitsforschung erkannte man das Feld der unbemannten Systeme schnell als einen sich rasch entwickelnden Forschungsbereich, der aus einer Warte wie sie den Schwerpunkten der NBS entspricht noch völlig unzureichend bearbeitet ist. Die in der Drohnenforschung etablierten Einrichtungen richten den Fokus vor allem auf technische Aspekte, wobei die wirtschaftlichen Facetten des enormen Wachstumsmarktes der unbemannten Systeme jedoch unbeachtet bleiben.
Um dem Drohnenmarkt als emerging market und damit dem Forschungsbereich in der Gegenwart gerecht zu werden, muss jedoch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes unbemannter Systeme genauso gestellt werden, wie die Fragen nach rechtlichen Rahmenbedingen und der Akzeptanz der vergleichsweise jungen Technologie seitens der Marktteilnehmer. Hier erkannten die Wissenschaftler um Prof. Del Re ein Forschungsdesiderat, das sich unter folgender Leitfrage zusammenfassen lässt: Welche Rahmenbedingungen existieren bzw. müssen geschaffen werden, um den wirtschaftlichen Einsatz unbemannter Systeme zu ermöglichen.
Mit Prof. Del Re für den Bereich der Wirtschaft und der Sicherheit, mit Prof. Axel Bösch als dem Experten für Recht, der auf die Ressourcen der internationalen Großkanzlei Taylor Wessing zurückgreifen kann, mit dem ehemaligen Präsidenten der Hamburger Polizeihochschule und Psychologen Reimer Eggers als dem Experten für die soziale Akzeptanz unbemannter Systeme, aber auch mit den ehemaligen Bundeswehroffizieren Christian Caballero und Andreas Dunsch, beide ausgebildet im Handling von Drohnen und dem Airspace-Managment, fand sich an der NBS genau das passende Personal, um eine Forschungseinrichtung zu gründen, die sich der Forschung zur Wirtschaftlichkeit unbemannter Systeme widmen konnte. Im Januar 2015 wurde daher nur folgerichtig das „Institut für Unbemannte Systeme“ an der Northern Business School in Hamburg als In-Institut gegründet.
Bald nach seiner Gründung konnte des IUS erste große Erfolge verzeichnen. So wurde das Institut im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, das Grundlagengutachten zum zivilen Einsatz von unbemannten Systemen für die Bundesregierung zu erstellen. Neben den Potentialen der Technologie wurden ebenfalls Gefahren und Missbrauchspotentiale genannt sowie bereits vorhandene rechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt. Vor diesem Horizont konnten dem Ministerium Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben werden, die in nicht unerheblichem Umfang Eingang in die jüngste Gesetzgebung zur zivilen Anwendung unbemannter Systeme gefunden haben. Die Erstellung des Grundlagengutachtens darf als ein enormer Erfolg des Instituts und der NBS angesehen werden. Als nicht minder großer Erfolg des Instituts ist die Ausgründung des Start-Up Unternehmens „FlyNex“ zu nennen. Die junge Firma überträgt die theoretischen Forschungsergebnisse in die Praxis, in dem es Anwendern eine operationale Software zur Seite stellt, die es Unternehmen ermöglicht, Drohnen sicher, skalierbar und nachhaltig in Geschäftsprozesse zu integrieren. Die Software wurde aufgrund von Forschungsergebnisse des Instituts aufgebaut und konzipiert.